Bundesverwaltungsgericht: Anwohner können gegen Gehwegparker vorgehen

https://lokalklick.eu/2017/12/07/parken-auf-dem-gehweg-ist-keine-gute-idee/

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Grundsätzlich ist das Parken auf Geh, aber auch auf Radwegen verboten. Dieses Verbot wird aber immer wieder durch Dosentrottel missachtet und die Ordnungsbehörden schauen weg.

Das Parken auf Gehwegen muss explizit durch Verkehrsschilder erlaubt sein, ansonsten ist das Parken, selbst das kurzfristige Halten, eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungsbehörden kapitulieren regelmäßig vor der Flut an Vorgängen. Das ist lächerlich, denn es ist hausgemacht. Selbst Fahrzeuge von Polizei und Ordnungsamt parken auf Geh-/Radwegen, um mal kurz in der Bäckerei genüsslich einen Kaffe zu trinken und in ein Brötchen zu beißen. Frühstückspause zu Lasten derer, die auf dem Geh-/Radweg unterwegs sind.

Die Behinderungen, die für Rollstuhlfahrer, Rollatorschieber und Kinderwagenpiloten dadurch entstehen, sind den Autofahrern vollkommen egal. Die milden Ordnungsgelder oder eben auch das wegschauende Dulden haben das Ungerechtigkeitsgefühl der Dosentrottel auf ein Minimum zurückgesetzt.

Urbane Fehlplanungen, unkontrollierte Zulassungen von PKW, all das führt zu dem Dilemma, in dem die Städte sich befinden. Und die Städte haben kapituliert. Es gibt im Ausland Beispiele, wie es gehen kann. Doch die Deutschen sind ein Volk von Idioten und Asozialen geworden, geboren aus den Dichtern und Denkern.

Es wird noch lange Zeit dauern, bis das Urteil verstanden ist. Denn “in bestimmten Fällen” wird auf jeden Fall wieder die Gerichte beschäftigen, weil die Dosentrottel ihren Egoismus weiter ausleben werden und das zu Lasten der Gesundheit der unmotorisierten Verkehrsteilnehmer.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die weitreichende Folgen haben kann: Anwohner können in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen. Der Städte- und Gemeindebund begrüßt das Urteil.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/parken-gehweg-urteil-100.html

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